Ihr gutes Recht: Die Insolvenzversicherung!
Wir entsprechen den neuen gesetzlichen Regelungen, die den Kundenschutz vor Insolvenz (d.h. Zahlungsunfähigkeit) des Reiseveranstalters bieten (§ 651 k BGB). Die Insolvenzversicherung ist automatisch bei allen Mehrtagesfahrten im Preis eingeschlossen. Sie erhalten den Sicherungsschein mit ihren Reiseunterlagen.
Hinweis: Die Insolvenzversicherung ist keine Reiserücktrittskostenversicherung
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Unser Rat: Immer sicher unterwegs mit ELVIA-Reiseschutz!
Besser versichert verreisen! Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit bei dem Versicherer Mondial Assistance. Näheres auf unserer
Mondial-Assistance-Seite oder in unserem Reisebüro.