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Ihr gutes Recht: Die Insolvenzversicherung!

Wir entsprechen den neuen gesetzlichen Regelungen, die den Kundenschutz vor Insolvenz (d.h. Zahlungs­unfähigkeit) des Reiseveranstalters bieten (§ 651 k BGB). Die Insolvenzversicherung ist automatisch bei allen Mehrtagesfahrten im Preis eingeschlossen. Sie erhalten den Sicherungsschein mit ihren Reiseunterlagen.

Hinweis: Die Insolvenzversicherung ist keine Reiserücktrittskostenversicherung

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Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Unser Rat: Immer sicher unterwegs mit ELVIA-Reiseschutz!
Besser versichert verreisen! Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit bei dem Versicherer Mondial Assistance. Näheres auf unserer Mondial-Assistance-Seite oder in unserem Reisebüro.

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