9. Rücktritt des Kunden – Nichtantritt der Reise
9.1. Nach dem jederzeit vor Reisebeginn möglichen Rücktritt ist der Reisende verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen ausgehend vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt vor Reisebeginn zu zahlen:
Busreisen
bis vier Wochen vor Reisebeginn 10 %
bis drei Wochen vor Reisebeginn 20 %
bis zwei Wochen vor Reisebeginn 40 %
bis eine Woche vor Reisebeginn 60 %
ein Tag vor Reisebeginn 90 %
Flugpauschalreisen (Linien- oder Charterflug)
bis vier Wochen vor Reisebeginn 15 %
bis drei Wochen vor Reisebeginn 25 %
bis zwei Wochen vor Reisebeginn 40 %
bis eine Woche vor Reisebeginn 60 %
See- und Flusskreuzfahrten
bis vier Wochen vor Reisebeginn 20 %
bis drei Wochen vor Reisebeginn 35 %
bis zwei Wochen vor Reisebeginn 55 %
bis eine Woche vor Reisebeginn 70 %
bis drei Tage vor Reisebeginn 80 %
9.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.
9.3. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.
9.4. Auf den Nichtantritt der Reise werden die Ziffern 9.1. bis 9.3. entsprechend angewandt.